Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag

Die Regelungen des § 1 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) sollen für alle noch zu erstellenden Gesamtabschlüsse und Konsolidierungsberichte ab sofort Anwendung finden.