Sitzung: 24.04.2024 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag
Die Regelungen des § 1 Abs. 2 Nr. 1 und
Nr. 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse
(NBKAG) sollen für alle noch zu erstellenden Gesamtabschlüsse und
Konsolidierungsberichte ab sofort Anwendung finden.