Sitzung: 13.12.2023 Finanz-, Wirtschafts-, Tourismus- und Sozialausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2023/399
Beschlussvorschlag
1. Die _Hebesätze der Gemeinde Bockhorn werden zum 01.01.2024 auf
Grundsteuer A 490 %
Grundsteurer B 490 %
Gewerbesteuer 490 %
festgelegt.
2. Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Bockhorn (Hebesatzsatzung) zum 01.01.2024 wird beschlossen.