Beschlussvorschlag
Da
die Gemeinde Bockhorn nicht antragsberechtigt ist, wird der Antrag nach §34
NKomVG abgelehnt. Die Anregung wird dennoch zuständigkeitshalber an den
Landkreis weitergeleitet.
Wegen potentieller Befangenheit übergibt Herrn Ihmels die
Sitzungsleitung an Herrn Hannstein für die folgenden Tagesordnungspunkte 7 und
8. Er nimmt zudem nicht an der Beratung teil und nimmt außerhalb des Beratungsgremiums
Platz.