Sitzung: 27.06.2023 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 2023/275
Beschlussvorschlag:
- Der Jahresabschluss 2019 der
Gemeinde Bockhorn wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
Gleichzeitig wird damit dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
- Das Ergebnis wird mit einem
Überschuss von 224.470,73 € im ordentlichen Haushalt sowie mit einem
Fehlbetrag von 278,44 € im außerordentlichen Haushalt festgestellt.
- Das ordentliche Ergebnis von
224.470,73 € wird gem. § 123 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NKomVG i. V. m. § 58 Abs.
1 Nr. 10 NKomVG der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Das außerordentliche Ergebnis
von 278,44 € wird gem. § 123 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NKomVG i. V. m. § 58 Abs.
1 Nr. 10 NKomVG mit der Überschussrücklage des außerordentlichen
Ergebnisses verrechnet.