Beschlussvorschlag:

 

Es wird Bezug genommen auf die Vorlagen vom 05.12.2022 und 25.01.2023 (Drs.-Nr. 2022/228 und 2022/228/1).

 

Der Verwaltungsausschuss hatte am 10.01.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 „Kreisverkehr Blauhand“ beschlossen sowie am 07.02.2023 einen moderat erweiterten Geltungsbereich in diesen Beschluss miteinbezogen. Durch die Bebauungsplanänderung soll die Errichtung eines Knotenpunkts mit Lichtsignalanlagen (Ampeln) und Abbiegestreifen planungsrechtlich ermöglicht werden; der Bebauungsplan Nr. 66 sieht ursprünglich einen Kreisverkehrsplatz vor. Da die Bebauungsplanänderung im unmittelbaren Zusammenhang mit der Realisierung der verkehrlichen Erschließung des Autohofs in Zetel steht, hat sich die Nachbargemeinde bereit erklärt, die anfallenden Planungskosten zu übernehmen.

 

 

Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) fand in der Zeit vom 24.03. – 27.04.2023 statt. Aus den eingegangenen Rückmeldungen wurde ein Abwägungsentwurf erstellt, der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist. Rückmeldungen von Bürgern sind nicht eingegangen.

 

Das Verfahren wird nach den Vorschriften des § 13 Baugesetzbuch (BauGB) vereinfacht durchgeführt; aufgrund des gewählten Verfahrens wird u. a. von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖB abgesehen.

 

Das Beschlussexemplar der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 „Kreisverkehr Blauhand“ und der Begründung liegen dieser Vorlage als Anlage 2 und Anlage 3 bei. In der Sitzung werden die Abwägungsvorschläge näher erläutert.