Beschlussvorschlag:
Es
wird Bezug genommen auf die Vorlagen vom 05.12.2022 und 25.01.2023 (Drs.-Nr.
2022/228 und 2022/228/1).
Der
Verwaltungsausschuss hatte am 10.01.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 66 „Kreisverkehr Blauhand“ beschlossen sowie am 07.02.2023
einen moderat erweiterten Geltungsbereich in diesen Beschluss miteinbezogen.
Durch die Bebauungsplanänderung soll die Errichtung eines Knotenpunkts mit
Lichtsignalanlagen (Ampeln) und Abbiegestreifen planungsrechtlich ermöglicht
werden; der Bebauungsplan Nr. 66 sieht ursprünglich einen Kreisverkehrsplatz
vor. Da die Bebauungsplanänderung im unmittelbaren Zusammenhang mit der
Realisierung der verkehrlichen Erschließung des Autohofs in Zetel steht, hat
sich die Nachbargemeinde bereit erklärt, die anfallenden Planungskosten zu
übernehmen.
Die
öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen sowie die Beteiligung der Behörden
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) fand in der Zeit vom 24.03.
– 27.04.2023 statt. Aus den eingegangenen Rückmeldungen wurde ein
Abwägungsentwurf erstellt, der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist.
Rückmeldungen von Bürgern sind nicht eingegangen.
Das
Verfahren wird nach den Vorschriften des § 13 Baugesetzbuch (BauGB) vereinfacht
durchgeführt; aufgrund des gewählten Verfahrens wird u. a. von einer
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖB abgesehen.
Das
Beschlussexemplar der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 „Kreisverkehr
Blauhand“ und der Begründung liegen dieser Vorlage als Anlage 2 und Anlage
3 bei. In der Sitzung werden die Abwägungsvorschläge näher erläutert.