Sitzung: 16.05.2023 Finanz-, Wirtschafts-, Tourismus- und Sozialausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2023/275
Beschlussvorschlag
- Der
Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Bockhorn wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3
NKomVG beschlossen. Gleichzeitig wird damit dem Bürgermeister die
Entlastung erteilt.
- Das
Ergebnis wird mit einem Überschuss von 224.470,73 € im ordentlichen
Haushalt sowie mit einem Fehlbetrag von 278,44 € im außerordentlichen
Haushalt festgestellt.
- Das
ordentliche Ergebnis von 224.470,73 € wird gem. § 123 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
NKomVG i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG der Überschussrücklage des
ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Das
außerordentliche Ergebnis von -278,44 € wird gem. § 123 Abs. 1 Satz 1 Nr.
2 NKomVG i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG mit der Überschussrücklage des
außerordentlichen Ergebnisses verrechnet.