Beschlussvorschlag
Es wird vorgeschlagen, §5 Abs. 3 der
Hauptsatzung wie folgt zu ändern:
„Mit der allgemeinen Vertretung beauftragt der Rat gem. §81 Abs. 3 NKomVG auf Vorschlag des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin eine Mitarbeiter*in (Beamtin/Beamter oder tariflich Beschäftige/r) der Gemeinde durch Ratsbeschluss.“