Beschlussvorschlag
- Der
Rat der Gemeinde Bockhorn nimmt das Ergebnis der Prüfung des
Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Gemeinde
Bockhorn nebst Anhang, Lagebericht und Stellungnahme des Bürgermeisters
zur Kenntnis.
- Der
Rat der Gemeinde Bockhorn beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG
vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises
Friesland über das Jahresergebnis 2019. Der Jahresüberschuss des
ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 95.017,48 € wird der
Investitionsrücklage zugeführt.
- Der
Rat der Gemeinde Bockhorn beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die
Entlastung des Bürgermeisters.
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