Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Gemeinde Bockhorn nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bockhorn nebst Anhang, Lagebericht und Stellungnahme des Bürgermeisters zur Kenntnis.

  1. Der Rat der Gemeinde Bockhorn beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Friesland über das Jahresergebnis 2019. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 95.017,48 € wird der Investitionsrücklage zugeführt.

  1. Der Rat der Gemeinde Bockhorn beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung des Bürgermeisters.

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