Beschlussvorschlag

 

  1. Den Abwägungsvorschlägen zu den in den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Gewerbegebiet Feldhörn“ wird zugestimmt.
  2. Der Rat der Gemeinde Bockhorn beschließt unter Berücksichtigung der Ziffer 1 den Bebauungsplan Nr. 79 „Gewerbegebiet Feldhörn“ einschließlich Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.