Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag

Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen, den folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Kreisverkehr Blauhand“ beschlossen.
  2. Sobald der ausgearbeitete Entwurf vorliegt, wird dieser gemäß § 3 Abs. 2 öffentlich ausgelegt sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.