Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Es wird dem Rat der Gemeinde Bockhorn empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Gem. § 2 Abs. 6 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) werden abweichend von § 36 Abs. 1 und § 44 Abs. 2 Satz 1 StVO die Befugnisse für die Verkehrsregelung zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen auf die örtliche Feuerwehren Bockhorn und Grabstede der Gemeinde Bockhorn übertragen, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht und nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der Aufgaben nach Abs. 1 nicht gefährdet wird.