Sitzung: 28.02.2008 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 219/2008
Beschluss:
Der Rat beschließt
a) für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 66 „Kreisverkehr Blauhand“ aufzustellen.
b) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
c) anschließend die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorzunehmen und die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
Sämtliche mit der Planung verbundenen Kosten sind von der Gemeinde Zetel zu erstatten.