Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

 

a)      für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 66 „Kreisverkehr Blauhand“ aufzustellen.

 

b)      die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

c)      anschließend die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorzunehmen und die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

Sämtliche mit der Planung verbundenen Kosten sind von der Gemeinde Zetel zu erstatten.