Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

  1. Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Milanweg“ beschlossen.
  2. Im weiteren Verfahren werden die Vorentwurfsunterlagen im Fach- und Verwaltungsausschuss vorgestellt und beraten.
  3. Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag über die Übernahme der anfallenden Planungskosten abzuschließen.