Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag

Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.392.641,81 Euro (Stand zum 31.12.2017) wird nach § 110 Abs. 6 NKomVG in Basisreinvermögen umgewandelt.