Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag

 

Die als Anlage beigefügte Änderungssatzung zur „Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sowie sonstige ehrenamtlich Tätige“ wird mit Wirkung vom 01.07.2022 beschlossen.