Beschlussvorschlag
Die als Anlage beigefügte
Änderungssatzung zur „Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an
die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sowie sonstige ehrenamtlich Tätige“
wird mit Wirkung vom 01.07.2022 beschlossen.