Beschlussvorschlag
Die Grundschule Grabstede wird für den
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder im Bestand sowie
durch einen Anbau unter Beteiligung der Schulleitung entsprechend vorbereitet.
Von der Erweiterung der Grundschule Grabstede auf eine Zweizügigkeit wird durch
Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Gemeinde
Bockhorn mit Wirkung zum 01.08.2024 Abstand genommen.
Die Grundschule Bockhorn wird für den
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder sowie der Entwicklung
mehrerer Baugebiete im Einzugsbereich der Grundschule Bockhorn im Bestand sowie
durch einen Anbau unter Beteiligung der Schulleitung auf eine Dreizügigkeit am
Hauptstandort erweitert.