Beschlussvorschlag

 

Die Grundschule Grabstede wird für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder im Bestand sowie durch einen Anbau unter Beteiligung der Schulleitung entsprechend vorbereitet. Von der Erweiterung der Grundschule Grabstede auf eine Zweizügigkeit wird durch Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Gemeinde Bockhorn mit Wirkung zum 01.08.2024 Abstand genommen.

 

Die Grundschule Bockhorn wird für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder sowie der Entwicklung mehrerer Baugebiete im Einzugsbereich der Grundschule Bockhorn im Bestand sowie durch einen Anbau unter Beteiligung der Schulleitung auf eine Dreizügigkeit am Hauptstandort erweitert.