Sitzung: 16.03.2022 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2022/090
Beschlussvorschlag
Dem Verwaltungsausschuss wird
vorgeschlagen, den folgenden Beschluss zu fassen:
- Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Einleitung der 10. Änderung des
Flächennutzungsplanes (Quartier Logemann) beschlossen.
- Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 2
Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 „Quartier
Logemann“ (inklusive des erweiterten südöstlichen Bereichs) beschlossen.
- Mit Familie Logemann ist ein städtebaulicher
Vertrag hinsichtlich der Übernahme aller Planungskosten zu schließen.
- Die Grundstückseigentümer und
Gewerbetreibenden sind im Rahmen der Planungen zu involvieren.
- Im weiteren Verfahren werden die
Vorentwurfsunterlagen im Fach- und Verwaltungsausschuss vorgestellt und
beraten.