Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag

Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Einleitung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Quartier Logemann) beschlossen.
  2. Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 „Quartier Logemann“ (inklusive des erweiterten südöstlichen Bereichs) beschlossen.
  3. Mit Familie Logemann ist ein städtebaulicher Vertrag hinsichtlich der Übernahme aller Planungskosten zu schließen.
  4. Die Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden sind im Rahmen der Planungen zu involvieren.
  5. Im weiteren Verfahren werden die Vorentwurfsunterlagen im Fach- und Verwaltungsausschuss vorgestellt und beraten.