Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag

 

Der Antrag auf Begrenzung der maximal zulässigen Geschwindigkeit im Oldenburger Weg auf 50 km/h wird an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet mit der Bitte um Prüfung  und ggf. Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung.