Beschlussvorschlag
- Der
Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Bockhorn wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3
NKomVG beschlossen. Gleichzeitig wird damit dem Bürgermeister die
Entlastung erteilt.
- Das
Ergebnis wird mit einem Überschuss von 1.970.446,54 € im ordentlichen
Haushalt sowie mit einem Überschuss von 37.643,94 € im außerordentlichen
Haushalt festgestellt.
- Das
ordentliche Ergebnis von 1.970.446,54 € wird gem. § 123 Abs. 1 Satz 1 Nr.
1 NKomVG i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG der Überschussrücklage des
ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Das
außerordentliche Ergebnis von 37.643,94 € wird gem. § 123 Abs. 1 Satz 1
Nr. 2 NKomVG i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG der Überschussrücklage des
außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.