Beschluss:
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wird mit
den folgenden H A U S H A L T
S S A T Z U N G
der Gemeinde Bockhorn für das
Haushaltsjahr 2008 Aufgrund des § 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung
hat der § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 7.951.900,-- € in der Ausgabe auf 9.459.900,-- € im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 810.000,-- € in der Ausgabe auf 810.000,-- € festgesetzt. § 2 Kredite werden nicht veranschlagt. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird § 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr
2008 zur § 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für
das 1.
Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ( Grundsteuer A ) 350 v.H. b) für Grundstücke ( Grundsteuer B ) 350 v.H. 2. Gewerbesteuer 350 v.H. |