Sitzung: 23.02.2021 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Enthaltung: 1
Vorlage: 2020/789
Beschlussvorschlag
Der Ev.-luth. Kirchengemeinde wird für den Ersatz
der Spielgeräte sowie den notwendigen Sandaustausch auf dem Spielplatz ein
Zuschuss in Höhe von max. 25.000 € brutto gewährt. Die Ev.-luth. Kirchengemeinde
kann nach eigenem Ermessen einen Anbieter auswählen. Die erforderlichen Mittel
werden außerplanmäßig bereitgestellt. Nach Vorlage der Rechnung durch die
Evangelische Kirche wird der entsprechende Zuschussbetrag überwiesen. Die
regelmäßig durchzuführenden Kontrollen obliegen der Ev.-luth. Kirchengemeinde
als Träger der Einrichtung.
Die Kosten für die Schallschutzdämmung und die neue
Küche in Höhe von bis zu 15.000 € brutto werden im zweiten Schritt im Rahmen
des 1. Nachtrages 2021 ebenfalls eingeplant und bereitgestellt.