Sitzung: 23.02.2021 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4
Vorlage: 2020/690/5
Beschlussvorschlag
1.
Den
Abwägungsvorschlägen zu den im Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4
Abs. 2 i. V. m. § 13 a BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 76 „Kindergarten Uhlhornstraße“ sowie zur Berichtigung des
Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.
2.
Der
Rat der Gemeinde Bockhorn beschließt unter Berücksichtigung der Ziffer 1 den
Bebauungsplan Nr. 76 „Kindergarten Uhlhornstraße“ einschließlich Begründung
gemäß § 10 BauGB als Satzung.
3.
Der
Rat der Gemeinde Bockhorn beschließt die Berichtigung des
Flächennutzungsplanes.