Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ev.-luth. Kirchengemeinde wird für den Ersatz der Spielgeräte sowie den notwendigen Sandaustausch auf dem Spielplatz ein Zuschuss in Höhe von max. 25.000 € brutto gewährt. Die Ev.-luth. Kirchengemeinde kann nach eigenem Ermessen einen Anbieter auswählen. Die erforderlichen Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Nach Vorlage der Rechnung durch die Evangelische Kirche wird der entsprechende Zuschussbetrag überwiesen. Die regelmäßig durchzuführenden Kontrollen obliegen der Ev.-luth. Kirchengemeinde als Träger der Einrichtung.

Die Kosten für die Schallschutzdämmung und die neue Küche in Höhe von bis zu 15.000 € brutto werden im zweiten Schritt im Rahmen des 1. Nachtrages 2021 ebenfalls eingeplant und bereitgestellt.