Beschlussvorschlag
Die Verwaltung schlägt vor, sich mit
der Anregung gem. §34 NKomVg des Dipl.-Bibliothekars Klaus Böttcher nicht zu befassen. Durch das Ausmaß der
weltweiten Covid-19-Pandemie kann nicht vorhergesehen werden, bis wann
derartige Entscheidungen aufgeschoben werden müssten.