Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung schlägt vor, sich mit der Anregung gem. §34 NKomVg des Dipl.-Bibliothekars Klaus Böttcher  nicht zu befassen. Durch das Ausmaß der weltweiten Covid-19-Pandemie kann nicht vorhergesehen werden, bis wann derartige Entscheidungen aufgeschoben werden müssten.