Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag

 

Es wird beschlossen:

 

Bei einer Veräußerung sind die Kaufpreise für Grundstücksflächen und Wegeareal wie folgt festzusetzen:

 

a)  Grundstücksstreifen und sonstiges Areal innerhalb der Ortslagen,

     die einem vorhandenen bebauten Grundstück zugeführt werden,

     50 v.H. des aktuellen Bodenrichtwertes, mindestens                                = 45,00 € / qm

 

b)  Areal aufgehobener oder nicht für öffentliche Zwecke benötigter

     Gemeindewege                                                                                          = 25,00 € / qm

 

c)  Rein landwirtschaftliche Flächen (ohne Bauerwartungsland)
     gem. Bodenrichtwertkarte, mind. jedoch                                                  = 10.000,00 €/ ha

 

d)  Reine forstwirtschaftliche Fläche                                                              = 20.000,00 € / ha

 

e)  Übernommenes Areal aufgelöster Genossenschaftswege                      = 1,00 € / qm.