Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen:
Bei einer Veräußerung sind die Kaufpreise für Grundstücksflächen und Wegeareal wie folgt festzusetzen:
a) Grundstücksstreifen und sonstiges Areal innerhalb der Ortslagen,
die einem vorhandenen bebauten Grundstück zugeführt werden,
50 v.H. des aktuellen Bodenrichtwertes, mindestens = 45,00 € / qm
b) Areal aufgehobener oder nicht für öffentliche Zwecke benötigter
Gemeindewege = 25,00 € / qm
c) Rein
landwirtschaftliche Flächen (ohne Bauerwartungsland)
gem. Bodenrichtwertkarte, mind.
jedoch = 10.000,00 €/ ha
d) Reine forstwirtschaftliche Fläche = 20.000,00 € / ha
e) Übernommenes Areal aufgelöster Genossenschaftswege = 1,00 € / qm.