Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag

 

Es wird beschlossen die Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Bockhorn vom 03.11.2016 wird im Bereich des § 4 und § 17 wie folgt zu ändern:

 

§ 4

Sitzungsverlauf

 

Der regelmäßige Sitzungsablauf ist folgender:

 

a) Eröffnung der Sitzung,

b) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung,

c) Genehmigung der Niederschrift über die vorhergegangene Sitzung,

d) Einwohnerfragestunde,

e) Behandlung der Tagesordnungspunkte,

f) Anfragen und Mitteilungen,

g) nichtöffentliche Sitzung,

h) Schließung der Sitzung.

 

 

§ 17 Einwohnerfragestunde

(1) In einer öffentlichen Ratssitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt. Die Fragestunde wird von dem Ratsvorsitzenden geleitet. Sie soll fünfzehn Minuten nicht überschreiten.

 

(2) Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Gemeinde Bockhorn kann

 

Fragen zu Beratungsgegenständen der Ratssitzung und zu anderen Angelegenheiten der Gemeinde stellen. Die Fragestellerin oder der Fragesteller kann bis zu zwei Zusatzfragen anschließen, die sich auf den Gegenstand ihrer oder seiner ersten Frage beziehen müssen.

(3) Die Fragen werden von dem Ratsvorsitzenden oder dem Bürgermeister beantwortet. Anfragen an einzelne Ratsmitglieder, Fraktionen oder Gruppen werden von diesen selber beantwortet. Eine Diskussion findet nicht statt.