Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen die
Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Bockhorn vom 03.11.2016 wird im Bereich
des § 4 und § 17 wie folgt zu ändern:
§ 4
Sitzungsverlauf
Der regelmäßige Sitzungsablauf
ist folgender:
a)
Eröffnung der Sitzung,
b)
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit, der
Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung,
c)
Genehmigung der Niederschrift über die vorhergegangene Sitzung,
d)
Einwohnerfragestunde,
e)
Behandlung der Tagesordnungspunkte,
f)
Anfragen und Mitteilungen,
g)
nichtöffentliche Sitzung,
h) Schließung der Sitzung.
§ 17 Einwohnerfragestunde
(1) In einer öffentlichen
Ratssitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt. Die Fragestunde wird von
dem Ratsvorsitzenden geleitet. Sie soll fünfzehn Minuten nicht überschreiten.
(2) Jede Einwohnerin und jeder
Einwohner der Gemeinde Bockhorn kann
Fragen zu Beratungsgegenständen
der Ratssitzung und zu anderen Angelegenheiten der Gemeinde stellen. Die
Fragestellerin oder der Fragesteller kann bis zu zwei Zusatzfragen anschließen,
die sich auf den Gegenstand ihrer oder seiner ersten Frage beziehen müssen.
(3) Die Fragen werden von dem
Ratsvorsitzenden oder dem Bürgermeister beantwortet. Anfragen an einzelne
Ratsmitglieder, Fraktionen oder Gruppen werden von diesen selber beantwortet.
Eine Diskussion findet nicht statt.