Beschluss:
Es wird beschlossen, den II. Abschnitt der Sage-Bräu-Straße gem. § 6 Nds. Straßengesetz mit Wirkung vom 01.12.2007 dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Es wird beschlossen, den II. Abschnitt der Sage-Bräu-Straße gem. § 6 Nds. Straßengesetz mit Wirkung vom 01.12.2007 dem öffentlichen Verkehr zu widmen.