Beschlussvorschlag

 

  1. Der Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Bockhorn wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen. Gleichzeitig wird damit dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

 

  1. Das Ergebnis wird mit einem Überschuss von 435.642,82 € im ordentlichen Haushalt sowie mit einem Fehlbetrag von 89.911,62 € im außerordentlichen Haushalt festgestellt.

 

  1. Das ordentliche Ergebnis von 435.642,82 € wird gem. § 123 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NKomVG i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

  1. Das außerordentliche Ergebnis von -89.911,62 € wird gem. § 123 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NKomVG i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG aus der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt.