Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss

 

Die Aufwandsentschädigungssatzung wird unter §1 Abs. 5 wie folgt ergänzt:

 

„Jedem Ratsmitglied, das am elektronischen Sitzungsdienst teilnehmen möchte, wird ein Zuschuss zum Erwerb eines Endgerätes in Höhe von 400,00 € gewährt.

 

Die monatliche Entschädigung von 15,00 € wird für diese Ratsmitglieder nach Inbetriebnahme der App-Lösung nicht mehr ausgezahlt.“

 

Die Neufassung der Satzung der Gemeinde Bockhorn über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Ratsmitglieder und die nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder mit Wirkung ab 01.01.2020 wird mit der oben genannten Ergänzung beschlossen.